Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge der Firma Mirco Küster, im nachfolgenden
„ADVENTURE DIVE o. M. Küster“ genannt, gelten die nachstehenden Bedingungen,
die auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit
besitzen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden
nicht Inhalt von Angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung
durch die Firma M. Küster bedarf es nicht. Vertreter oder Verkäufer
der Firma M. Küster sind nicht befugt irgendeine Änderung oder Ergänzung
zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
2. Angebote und
Preise
An die Firma M. Küster gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten
als angenommen, soweit die Firma M. Küster nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang des Angebots schriftlich widersprochen hat. Die Angebote
von der Firma M. Küster erfolgen stets freibleibend. Die Preise gelten
grundsätzlich ab Geschäftssitz unserer Firma ausschließlich Verpackung,
Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten
Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht andere
Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tag der Lieferung
maßgeblich.
3. Zahlungsbedingungen
Die Firma M. Küster versendet nur per Nachnahme. Ist Teilzahlung vereinbart
und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die
gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren
Forderungen der Firma M. Küster aus anderen Lieferungen an den Käufer
sofort fällig und zahlbar. Die Firma M. Küster ist auch berechtigt in
diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern.
Der vorgenannte Absatz gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers
das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Lieferung
Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich
und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform, auch
bei nachträglicher Änderung. Die Firma M. Küster wird von ihrer Lieferverpflichtung
befreit, wenn der Vorlieferant oder der Hersteller aus in seinem Bereich
begründeten Umständen (Konkurs, Betriebsstillegung, Sortimentsänderungen,
u.ä.) nicht mehr liefert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen
Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete
Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln,
behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) gleichwohl
diese Umstände bei der Firma M. Küster oder beim Vorlieferanten oder
Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Ware die
nicht per Brief oder Telefax storniert bzw. abbestellt wird, wird grundsätzlich
ausgeliefert. Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller
die entstandenen Kosten berechnet. Die Firma M. Küster als auch der
Besteller sind dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
Lieferverzögerungen länger als 3 Monate andauern. Schadenersatzansprüche
kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall
der Lieferverpflichtung nicht herleiten. Wird auf Wunsch des Bestellers
der Versand Verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden
Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem
Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründet ist, nicht zustande,
so ist die Firma M. Küster berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosen
Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig
zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch
um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der Besteller die vereinbarten
Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma M. Küster zur Einhaltung
der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma M. Küster ist auch zur Teillieferung
berechtigt. Von der Firma M. Küster gelieferte Gegenstände sind auch
anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen. Das Vorhandensein
eines Stecksockels im Steuergerät kann von uns auf Grund der Serienstreuung
des Herstellers nicht zugesichert werden. Eventuell anfallende Lötarbeiten
sind daher kein Reklamationsgrund. Auf unserer Homepage angegebene Hinweise
bezüglich dem Vorhandensein eines Stecksockels beziehen sich ausschließlich
auf Erfahrungswerte und dienen nur als Richtlinie.
5. Versand-Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma M.
Küster erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Versandart und Versandweg
bestimmt die Firma M. Küster nach freiem Ermessen. Warenlieferungen
werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert.
Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportverpackung. Der Versand
erfolgt immer auf das Risiko des Empfängers bzw. Bestellers.
6. Gewährleistung
Wir gewähren auf alle von uns gelieferten Artikel 24 Monate Garantie.
Auf Tuningchips gewähren wir 36 Monate Garantie ab Kaufdatum. Ansprüche
aus Mängel oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn
die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich
innerhalb der sich aus §377 HGB ergebenden Fristen schriftlich angezeigt
und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma M. Küster haftet unter Ausschuss
aller weitergehenden Ansprüche wie folgt: Die Firma M. Küster behält
sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet,
der Firma M. Küster die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren,
andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. Der Firma M. Küster
stehen insgesamt drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung
nachzukommen. Erst danach ist der Besteller berechtigt, eine Minderung
oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Keine Gewähr wird geleistet
für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen
des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Montage,
natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen
ist, sowie auf Folgeschäden durch Verwendung unserer Artikel (soweit
dies nicht durch anders lautende Garantieverträge abgedeckt wird) und
ggf. entstandenen Nutzungsausfall. Sollte es einmal vorkommen, dass
wir ein falsches Teil versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann
wieder ausgebaut werden muss, können wir hierfür keine Kosten übernehmen.
Gewährleistungsausschluss gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen
der gelieferten Ware von den Prospektangeboten. Von einer Geltendmachung
von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des
Bestellers grundsätzlich unberührt. Soweit die Firma M. Küster über
die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen
erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch
eine Rechtspflicht der Firma M. Küster anerkannt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Firma M. Küster behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis
zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Es ist dem Besteller untersagt gelieferte Artikel zu kopieren oder nachzubauen.
Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten
Ware zur Sicherung für den jeweils zugunsten der Firma M. Küster bestehenden
Saldo an die Firma M. Küster ab. Werden vom Besteller gelieferte Waren
zusammen mit anderen nicht der Firma M. Küster gehörenden veräußert,
so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma M.
Küster in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Kunde
bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit
übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen
Forderung sind vom Besteller unverzüglich der Firma M. Küster mitzuteilen.
Der Besteller hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte
der Firma M. Küster hinzuweisen. Werden von der Firma M. Küster gelieferte
Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart,
dass die Firma M. Küster Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten
Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Besteller
ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen
des Miteigentums verpflichtet. Die Firma M. Küster ist bei Zahlungsverzug
des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Anspruches auf Herausgabe
der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller
ist berechtigt, die an die Firma M. Küster sicherheitshalber abgetretenen
Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß
nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, der Firma M. Küster alle
zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung
zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug
ist die Firma M. Küster berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Sachen in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich
zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung
oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs-
oder Rücktrittserklärung: die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit
unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten
Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma M.
Küster ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von
der gelieferten Ware selbst entstanden sind soweit Schadenersatzansprüche
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Vertragsanpassung
und Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene
Ereignisse i. S. d. §4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma M. Küster eintreten. Die Firma M. Küster ist dann berechtigt,
ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung
wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung
ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Jedoch zur Ablehnung
einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt.
Die Firma M. Küster kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich
berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder
ein Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt
oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über
sein Vermögen eröffnet worden ist. Im Falle des Rücktritts der Firma
M. Küster gilt ein Betrag von 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz
und Vergütung für den entgangenen Gewinn als Vereinbart. Tritt der Käufer
vom Vertrag unbegründet zurück, so werden 25% des Kaufpreises in Abzug
gebracht, zusätzliche Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten sind
ausgeschlossen.
9. Aufrechnung
und Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen
nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
10. Rücksendungen
Bitte beachten Sie das Rücksendungen nur in Verbindung mit einer Rücksendenummer
bei uns angenommen werden, diese muss außen (gut lesbar) auf dem Paket
vermerkt sein. Sollte diese nicht auf dem Paket vermerkt sein, so nehmen
wir das Paket nicht an. Alle Rücksendung müssen auf den günstigsten
Versandweg zu Lasten des Absender an uns versendet werden. Eine Rückgabe
Nummer erhalten Sie nach telefonischer Absprache mit unseren Verkaufsberatern.
Die Rückerstattung des Kaufpreises kann nur nach erfolgter Rücksendung
(frei) der reklamierten Ware an uns erfolgen. Nach erfolgter Prüfung
der Ware wird der Kaufpreis umgehend erstattet. Individuell für den
Besteller angefertigte Ware ist von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmung
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon
nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An der Stelle
der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam
sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
am Nächsten kommen. Erfüllungsort ist Potsdam.
Gelieferte Ware bleibt bis
zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Alle von uns gelieferten Artikel
sind Motorsportartikel und haben keine Zulassung für den öffentlichen
Straßenverkehr. Auf alle Artikel gewähren wir 24 Monate Garantie
(Tuningchips 36 Monate) ab Rechnungsdatum. Keine Garantie bei
unsachgemäßem Einbau oder unsachgemäßer Anwendung.
Keine Garantie auf
eventuelle Folgeschäden! Reklamationen nur in schriftlicher Form
innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum